Stationäre Pflege

RESPEKT, WÄRME UND WERTSCHÄTZUNG

STATIONÄRE PFLEGE

Wenn Sie in einem der Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft wurden, dann haben Sie Anspruch auf Pflege in unserer Einrichtung. Wir pflegen und betreuen Sie rund um die Uhr. Die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und medizinische Behandlungspflege werden zum Teil von der Pflegekasse übernommen. Der pflegebedingte Aufwand, der nicht von der Pflegekasse abgegolten wird, ist der sogenannte Einrichtungseinheitliche Eigenanteil, der vom Bewohner selbst zu zahlen ist, ebenso wie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten. Wenn Sie Fragen zu Ihren Ansprüchen aus der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe haben, dann sprechen Sie uns gern an. In einem persönlichen Gespräch können wir gemeinsam Ihre individuellen Möglichkeiten ermitteln. Nutzen Sie unsere langjährige Kompetenz!

SICH ZEIT NEHMEN FÜR DAS WESENTLICHE

Im Grunde sind es immer die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben. (Wilhelm Freiherr von Humboldt)

Für Sie da sein, Ihnen Zeit und ein offenes Ohr schenken oder eben auch das ein oder andere Tänzchen wagen — die Betreuungskräfte engagieren sich in unserem Haus für alle Bewohner. Verschiedene Aktivitäten werden angeboten, sei es in der Gruppe oder auch als Einzelbetreuung. Nicht nur zahlreiche Beschäftigungsangebote machen den Alltag bunt — regelmäßig haben wir Besuch von Vereinen, Chören oder Tanzgruppen, die Abwechslung und Freude in das Seniorenzentrum Remels bringen. Dem Besuch der Kinder aus dem Kindergarten fiebern die Bewohner besonders entgegen. Das gemeinsame Singen macht allen Spaß und die Fröhlichkeit der Kinder ist richtig ansteckend.

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IN EIGENER WÄSCHEREI GEHT NICHTS VERLOREN

WIR KÜMMERN UNS UM IHRE WÄSCHE

UNSERE HAUSEIGENE KÜCHE

MEINT ES SEHR GUT

Ein Sprichwort sagt „Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen“. In diesem Sinne bereiten wir in unserer hauseigenen Küche die Mahlzeiten frisch für Sie zu, die Sie in freundlicher Umgebung und in Gemeinschaft genießen können. Gesunde und abwechslungsreiche Kost sowie regionale Spezialitäten stehen auf dem Speiseplan. Für jeden Geschmack ist etwas dabei und das Küchenteam freut sich auch auf Ihre Anregungen. Vielleicht gibt es ein Gericht aus Ihrer Kinder- und Jugendzeit, welches Sie mal wieder essen möchten? Oder ein besonderes Essens-Ritual, das Sie mit anderen teilen möchten? Wir sind uns über die Bedeutung einer gesunden und ausgewogenen Ernährung bewusst und haben weitreichende Kenntnisse über spezielle Angebote und Kostformen für Kranke und Pflegebedürftige und natürlich berücksichtigen wir auch Lebensmittelunverträglichkeiten.

UNSERE HAUSEIGENE KÜCHE MEINT ES SEHR GUT

„WAS KOSTET EIGENTLICH STATIONÄRE PFLEGE?“

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KURZZEITPFLEGE/VERHINDERUNGSPFLEGE

KURZZEITPFLEGE/VERHINDERUNGSPFLEGE

KURZZEITPFLEGE

Sie haben einen Pflegegrad 2 bis 5, die häusliche Pflege kann zeitweise nicht erbracht werden und auch die teilstationäre Pflege reicht nicht aus? Dann haben Sie Anspruch auf Kurzzeitpflege. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen im Jahr beschränkt. Bis zu einem Gesamtbetrag von 1.774 Euro im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Dieser Leistungsbetrag kann um bis zu 1.612 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege auf insgesamt 3.386 Euro im Kalenderjahr erhöht werden. Im Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege, jedoch kann der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro dafür eingesetzt werden.

VERHINDERUNGSPFLEGE

Wenn Sie zu Hause von Ihren Angehörigen gepflegt werden, dann kann es vorkommen, dass diese zeitweise an der Pflege gehindert werden — durch Urlaub oder Krankheit. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Verhinderungspflege. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson Sie vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat und Sie mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich auf bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr belaufen. Zusätzlich kann der Betrag erhöht werden um bis zu 887 Euro aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege. Da Verhinderungs- und Kurzzeitpflege unterschiedlich miteinander kombiniert werden können und deren Dauer von Fall zu Fall unterschiedlich ist, beraten wir Sie gern individuell über Ihre Ansprüche.

ALLES, NUR NICHT LANGWEILIG

Palliative Geriatrie

WÜRDIGES LEBEN BIS ZULETZT

„Sie sind wichtig, weil Sie eben Sie sind. Sie sind bis zum letzten Augenblick ihres Lebens wichtig, und wir werden alles tun, damit Sie nicht nur in Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben können.“ (Cicely Saunders)
Durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzen und Behandeln von Schmerzen und belastenden Symptomen können wir die Lebensqualität unserer unheilbar erkrankten Bewohner deutlich verbessern. Die Palliative Pflege beinhaltet schmerzlindernde Behandlungen, die gegen einzelne Symptome, nicht aber gegen die Ursache der Krankheit selbst wirken. Auch die Angehörigen begleiten wir in dieser schweren Zeit und stehen ihnen im Sterbe- wie auch im Trauerprozess zur Seite. So beziehen wir sie gern aktiv mit ein, da ein aktives Tun meistens als stärkend und auch tröstend empfunden wird und hilfreich in der Bewältigung dieser schweren Lebensphase sein kann.

KULTUR DES ABSCHIEDNEHMENS

Wenn einer unserer Bewohner verstirbt, ist es uns eine Herzensangelegenheit, ihn mit unserem Ritual zu verabschieden. Wir waschen den Verstorbenen, gern auch mit den Angehörigen, richten das Zimmer her, schmücken sein Bett und verabschieden ihn mit einem Gebet. Die Angehörigen wie auch unsere Mitarbeiter nehmen Abschied und auch die Mitbewohner, die in Beziehung mit dem Verstorbenen standen. Wir schmücken seinen Platz am Tisch in der Wohngruppe und entzünden eine Kerze. In Gesprächen und mit einem Eintrag in unser Buch holen wir den Verstorbenen noch einmal in unsere Mitte und begleiten seinen Auszug mit einem Spalier aus Mitarbeitern, Angehörigen und Bewohnern vor unserem Haus. Ein sehr bewegender und würdiger Moment für uns alle. In einem später folgenden, feierlichen Gedenkgottesdienst erinnern wir uns nochmal namentlich unserer zuletzt verstorbenen Bewohner.

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